Die sich ergebenden Therapieeffekte werden klinisch beurteilt und die Behandlung wird ggf. angepasst, auch im Sinne einer Dosisanpassung. Wird also bei einem „stabil“ eingestellten Patienten das Inhalationssystem gewechselt, so stellt dies eine bedeutsame Veränderung der Behandlung dar und es muss mit klinischen Auswirkungen (Über- oder Untertherapie) gerechnet werden.
Der Austausch eines Inhalationssystems stellt in einer etablierten und gut eingestellten Behandlung einen erheblichen Eingriff in die Patientenbetreuung und die Therapie dar und kann ggf. nur medizinisch begründet werden. Ein Austausch in der Apotheke sollte nicht erfolgen.
Obwohl es inzwischen eine Reihe sehr einfach zu bedienender Inhalationssysteme gibt, existiert nicht DAS ideale Gerät, mit dem jeder Patient in gleicher Weise gut zurechtkommt. Darüber hinaus gibt es kein Gerät, dass sich im eigentlichen Sinne von allein erklärt. Daher sind bei der Erstverordnung eine intensive Unterweisung und Schulung erforderlich. Auch bei späteren Arztbesuchen sollte immer wieder einmal die korrekte Handhabung des Inhalationsgerätes überprüft werden.