Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu

Am vergangenen Freitag, den 07.07.17 beschloss der Bundesrat das Pflegeberufegesetz.

Mit dem Gesetz soll der Beruf attraktiver gemacht werden. Das Pflegeberufegesetz besagt, dass in Zukunft Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung absolvieren. Im letzten Jahr können sie dann den Ausbildungsgang als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau abschließen oder sich auf die Kinderkrankenpflege beziehungsweise die Altenpflege spezialisieren. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.

11. Juli 2017