Die pandemische Notlage gefährdet die erfolgreiche Umsetzung der G-BA Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege

Die pandemische Notlage gefährdet die erfolgreiche Umsetzung der G-BA Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege


Der GKV-IPReG ThinkTank fordert im Rahmen eines Memorandums ein Moratorium der Übergangsfristen, ab denen die Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) erfolgen kann. Die ca. 50 Vertreter:innen aus Selbsthilfe, Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie begründen ihre Forderung damit, dass der Aufbau flächendeckender Versorgungsstrukturen, insbesondere für die vor jeder Verordnung erforderliche Potentialerhebung, bis zur vorgesehenen Umsetzung im Januar 2023 nicht gewährleistet werden kann.

Hintergrund ist, dass ab Jahresbeginn 2023 bei den über 20.000 Versicherten, die außerklinische Intensivpflege benötigen, laut der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.11.2021, vor jeder Verordnung eine Potentialanalyse durchgeführt werden muss. Ohne diese erhalten die Betroffenen keine Verordnung mehr. Problem ist, dass für jede Verordnung ab Januar 2023 diese Erhebung bereits im vierten Quartal 2022 erfolgen muss, da sie nicht älter als drei Monate sein darf. Da die erforderlichen Strukturen für die neu eingeführten Potentialerhebungen in der außerklinischen Versorgung bisher nicht existieren und zunächst noch die Vergütungsstrukturen für die medizinische Versorgung geklärt werden müssen, ist der Zeitraum nicht ausreichend, um flächendeckend die Verordnungssicherheit für die lebensbedrohlich erkrankten Versicherten gewährleisten zu können. Verschärfend kommt hinzu, dass die Intensivmediziner, die für diese Potentialerhebungen in Frage kommen, aktuell zur Bewältigung der Corona-Pandemie massiv gefordert sind. Dadurch wird der Aufbau flächendeckender Versorgungsstrukturen erheblich erschwert und verzögert. Die Unterzeichnerinnen fordern daher ein Moratorium der Übergangsfristen.

Außerdem halten es die Unterzeichner:innen für erforderlich, dass eine Evaluation nicht erstmalig vier Jahre nach Inkrafttreten zum Ende des Jahres 2026 erfolgt, sondern bereits erstmals zum 30.06.2022. Danach sollte jährlich vom GKV-Spitzenverband ein Bericht beim Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden müssen, um die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Versorgung und den Auswirkungen der gesetzlichen Neuordnung auf die höchst vulnerable Patientengruppe bewerten zu können.

Die AKI-Richtlinie liegt momentan zur abschließenden Prüfung im Bundesministerium für Gesundheit und wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Erst dann ist sie rechtskräftig. Insofern gibt es noch eine reelle Chance für erforderliche Anpassungen.

Das Memorandum „Pandemische Notlage gefährdet erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V“, das an das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Bundesministerien, an die Gesundheitspolitiker:innen, den Gemeinsamen Bundesausschuss, sowie an Verbände und Fachgesellschaften geschickt wurde, kann unter dem Link https://app.box.com/file/893494788748 heruntergeladen werden.

Quelle: GKV-IPReG ThinkTank

10. Dezember 2021