GBA setzt auf Rauchverzicht, aber der Gesetzgeber zieht nicht mit

GBA setzt auf Rauchverzicht, aber der Gesetzgeber zieht nicht mit
Im Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss das strukturierte Behandlungsprogramm „DMP“ für Patienten mit COPD in wesentlichen Punkten aktualisiert, dabei wird vor allem auf die Tabakentwöhnung gesetzt. Die Unterstützung vom Gesetzgeber bleibt allerdings aus.Da aktuelle Studien belegten, dass die Sterblichkeit und das Fortschreiten von COPD durch Tabakverzicht deutlich reduziert werden könnten, zielt das aktualisierte Behandlungsprogramm noch stärker als bisher auf die Tabakentwöhnung der Patienten ab. Das „DMP“ setzt hohe Qualitätsanforderungen an Tabakentwöhnungsprogramme, die die behandelnden Ärzte ihren Patienten empfehlen sollen. Das Programm beinhaltet z.B., dass der Raucherstatus bei jedem Patienten und jeder Konsultation erfragt werden. Zudem sollten Raucher in „klarer und persönlicher Form“ motiviert werden, mit dem Rauchen aufzuhören. Der Arzt muss feststellen, ob Raucher zu dieser Zeit bereit sind, einen Ausstiegsversuch zu beginnen und nicht entwöhnungswillige Raucher sollten zum Rauchverzicht motiviert werden.

Der Bundesausschuss hat in diesem Zusammenhang versucht zugunsten der DMP Teilnehmer medikamentöse Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der Krankenkassen einzusetzen, allerdings wurde das vom Bundesgesundheitsministerium unter Hinweis auf die Gesetzeslage abgelehnt. Nur der Gesetzgeber selbst, so das aufsichtsführende Ministerium, könne daran etwas ändern, jedoch hat er das trotz einiger Initiativen in dieser Legislaturperiode nicht getan.

Quelle

6. Dezember 2016