Bereits bei der Eröffnung des Kongresses mit einer Keynote des Präsidenten des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner, wurde deutlich, dass der umstrittene Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) das beherrschende Thema auf dem KAI werden würde. Pflegekräfte und Betroffene zeigten Protestplakate. Auf den Transparenten stand: „Herr Spahn, auch Menschen im Wachkoma sind unsere Mitbürger und haben ein Lebensrecht in unserer Solidargemeinschaft“ und: „Keine Zwangseinweisung von Beatmungspatienten. Stoppt RISG!“
Die KAI-Teilnehmer nutzen die Gelegenheit zum konstruktiven Dialog und formulierten ihre Kritik am RISG sowie Forderungen für eine zukunftssichernde Versorgungsstruktur der außerklinischen Intensivpflege an die Politik. Ihre Forderungen übergaben sie am zweiten Kongresstag an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, und die Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen).
• Die Unbestimmtheit des Rechtsbegriffes für die außerklinische Intensivpflege muss durch eine Legaldefinition im Gesetz aufgelöst werden. Dies schafft die Grundlage für die allseits gewünschte Professionalisierung dieses Versorgungsbausteins.
• Eine pauschale Kriminalisierung der außerklinischen Intensivpflege ist abzulehnen. Existierende Einzelfälle dürfen nicht unbegründet auf einen gesamten Versorgungsbaustein übertragen werden.
• Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine fachärztliche, intersektorale Versorgung legalisieren und adäquat alimentieren. Die bisherigen intersektoralen Hürden der fachärztlichen Versorgung sind das wesentliche Qualitätsrisiko in der Versorgung der Betroffenen, nicht die Sicherstellung der Pflege.
• Die Finanzierung und Durchführung der Fachpflege in ambulanten und vollstationären Pflegeeinrichtungen muss bei identischen Qualitätsanforderungen und auf Basis derselben Grundsätze erfolgen. Hier benötigt es einen gesetzgeberischen Auftrag zur Umsetzung.
Die Forderungen der KAI-Teilnehmer stießen bei den Politikern auf Verständnis. „Alle Forderungen unterstütze ich“, sagte Westerfellhaus. Er versprach: „Es wird einen neuen Gesetzesentwurf geben – mit einem anderen Titel und anderen Inhalten.“ Gleichzeitig bemängelte der Pflegebevollmächtigte die Art, wie das Bundesgesundheitsministerium die geplanten Inhalte des Gesetzes kommuniziert habe: „Es kann nicht sein, dass das RISG Ängste bei den Menschen weckt.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollte einen neuen Entwurf nun schnell vorlegen und die Pflege bei der Diskussion einbinden, so Westerfellhaus: „So, wie es beim letzten Mal gelaufen ist, sollte es nicht laufen.“
Schulz-Asche betonte: „Die Selbstbestimmung ist ein hohes, schützenwertes Gut. Ich denke, wichtig wäre für die Betroffenen eine von den Kassen unabhängige, pflegerische Beratung, die jedem die Versorgung ermöglicht, die er benötigt und sich wünscht. Die Qualität der Pflege muss, ob ambulant oder stationär, für alle gleich sein.“
„Es hat sich wieder mal gezeigt: Der KAI ist und bleibt die zentrale Dialogplattform der Branche für angeregten Fachaustausch, fruchtbare Diskussionen und menschliche Begegnungen. Wir bringen mit diesem Kongress die außerklinische Intensivpflege mit der Politik zusammen“, sagt Lukas Sander, Chefredakteur beim KAI-Veranstalter Vincentz Network. Das bestätigt auch Kongresspräsident Stephan Patke: „Ich bin begeistert, dass wir hier im Olympiastadion so zahlreiche wichtige Impulse für die Menschen geben konnten, die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind oder gepflegt werden. ich freue mich schon jetzt auf den nächsten Kongress.“
Im Frühjahr 2020 wird der Gesetzgebungsprozess zum RISG voraussichtlich abgeschlossen. Vincentz Network lädt deshalb zum Management-Update, der „Entscheiderkonferenz aktuell“ ein: am 23. April 2020, 10.00 – 17.00 Uhr, in Hannover.
Der nächste „Kongress für Außerklinische Intensivpflege & Beatmung“ (KAI) findet am 11. und 12. November 2020 statt.
Quelle: Vincentz Network





















































