Gutachten zu GKV-IPReG

Gutachten zu GKV-IPReG


Im vergangenen Jahr wurde das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV – IPReG verabschiedet. Nun konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch auf die Verordnung außenklinischer Intensivpflege im Rahmen einer Richtlinie.

Seit dem 16. April 2021 liegt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, vor. Er befasst sich darin mit dem Anspruch auf außenklinische Intensivpflege nach § 37c SGB IV. In Auftrag gegeben wurde es von der Deutschen Fachpflege Gruppe, einem der größten Anbieter außenklinischer Intensivpflege in Deutschland.

In dem Gutachten kommt Prof. Kingreen unter anderem zu Schluss, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten nicht zur Disposition gestellt werden darf. Medizinisch-pflegerische Versorgung muss auch weiterhin im familiären Umfeld möglich sein. Die fehlenden fachärztlichen Strukturen in der außerklinischen Versorgung dürfen nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Aus Sicht der Deutschen Fachpflege Gruppe (DFG) ist eine Umsetzung der Vorgaben des GKV-IPReG entscheidend, um die Vorzüge der außenklinischen Intensivpflege zu erhalten.

Das Gutachten kann unter https://www.maik-online.org/infobuchung/download.html heruntergeladen werden.

Quelle: Deutsche Fachpflege Gruppe

29. April 2021