Informationen zur neuen Pflegereform

Informationen zur neuen Pflegereform
Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Ermittlung des Pflegegrads. Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung etc. spielen dabei eine große Rolle.
Insbesondere für demenzkranke Menschen ist die neue Regelung von Vorteil. Für Personen mit so genannten Einschränkungen der Alltagskompetenz (EA) gilt ab 2017 ein so genannter Zweistufensprung: So wird aus der derzeitigen Pflegestufe null die Pflege Stufe zwei. Aus der Pflegestufe eins wird bei gleichzeitiger EA der Pflegegrad drei. Demgegenüber gilt bei Pflegebedürftigen ohne EA nur der Sprung um eine Stufe: So wird etwa aus Pflegestufe zwei der Pflegegrad drei.
Niemand, der heute bereits pflegebedürftig ist, muss sich um eine neue Begutachtung bemühen, die Überleitung ins neue Recht geschieht automatisch nach einfachen Rechenregeln“, erklärt Markus Siegmann, Pflegeberater bei der Knappschaft in Lünen. Besonders erfreulich findet er: „Die meisten werden deutlich bessere Leistungen erhalten.
Für Heimbewohner mit einer EA erhöhen sich ab 2017 die Leistungssätze beträchtlich. Wer dagegen nur körperlich pflegebedürftig ist, müsste ab 2017 häufig mit niedrigeren Leistungen im Heim rechnen. Das wird durch den Bestandsschutz verhindert, der auch dafür sorgt, dass die pflegebedürftigen Heimbewohner von 2016 im kommenden Jahr nicht schlechter gestellt werden. Für diejenigen, die erst 2017 in ein Pflegeheim ziehen, greift dieser Bestandsschutz dagegen nicht. Wenn ohnehin bald ein Umzug in ein Heim geplant ist, kann es sich für Menschen mit Pflegestufe I deshalb lohnen, diesen Umzug noch dieses Jahr vorzunehmen. So sichern sie sich ab 2017 monatlich knapp 300 Euro mehr Geld von der Pflegekasse.Quelle

25. August 2016