Pressemitteilung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung vom 16.08.2019

Pressemitteilung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung vom 16.08.2019
Künstliche Beatmung: Stationär vor ambulant. Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen erneut in Gefahr
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Beatmungspatient*innen außer in Ausnahmefällen nur noch stationär statt ambulant zu behandeln, lehnt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) vollständig ab. Wer beispielsweise auf Grund einer fortschreitenden Muskelerkrankung auf künstliche Beatmung angewiesen ist und bisher die Unterstützung im Rahmen seiner Assistenz geregelt hat, müsste dann seine häusliche Umgebung verlassen und sich entweder einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim anvertrauen.
„Wenn der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn alle Beatmungspatient*innen ins Krankenhaus verbannen will, dann nimmt er ihnen ihr Menschenrecht auf ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung,“ prophezeit Horst Frehe, ISL-Vorstandsmitglied. In den USA ist in den 50er Jahren die “Independent Living Bewegung“ von beatmeten PolioPatienten gegründet worden, die durchgesetzt haben, mit der „Eisernen Lunge“ zu Hause oder in einem Studentenwohnheim leben und studieren zu können. Ed Roberts war der erste beatmete Student der Universität Berkeley mit einer „Eisernen Lunge“ im Studentenwohnheim. „Der Bundesgesundheitsminister will uns als behinderte Menschen in die 50er Jahre zurückbeamen,“ so Horst Frehe.
Die Qualitätsmängel bei beatmeten Patienten sind in stationären Einrichtungen deutlich größer als in der ambulanten Pflege. Insbesondere, wenn behinderte Menschen selbst im Rahmen des sogenannten „Arbeitgebermodells“ ihre Assistenz organisieren, dann können sie gerade selbst als beatmete Patient*innen für eine hohe Qualität und Sicherheit in ihrem Leben sorgen. In Einrichtungen sind sie Objekt eines Dienstplanes und hängen von der Personalausstattung der Einrichtung ab. Ein selbstbestimmtes Leben können sie so nicht mehr führen.
„Wenn Gesundheitsminister Spahn die Qualität der Versorgung von beatmeten Patient*innen verbessern will, sollte er die Möglichkeit der ambulanten Dienste erleichtern hier ein qualitatives Angebot zu schaffen, anstatt es zu erschweren, und behinderten beatmeten Menschen die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin ihre Assistenz in der eigenen Wohnung zu organisieren. Menschenrechte, wie der Artikel 19 der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) dürfen nicht mit Füßen getreten werden, wie Jens Spahn das mit seinem Gesetzentwurf tut! Wir werden als behinderte Menschen massiven Widerstand leisten, damit dieser Gesetzentwurf niemals das Licht der Welt erblicken wird,“ betont Frehe kämpferisch.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
Pressekontakt:
Alexander Ahrens
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Straße 61, 10117 Berlin
E-Mail: aahrens@isl-ev.deTel.: 030/4057 1413
20. August 2019