Im Gegensatz zu Tabak enthalten E-Zigaretten keine Verbrennungsprodukte und gelten deshalb als weniger gesundheitsschädlich als Tabakzigaretten. Unbedenklich sind sie deswegen trotzdem nicht, betont Jany. „Noch lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie die Substanzen im Dampfer E-Zigarette sich langfristig auf die Lunge auswirken. Da sie jedoch das süchtig machende Nikotin enthalten, können sie den Einstieg ins Tabakrauchen bereiten.“ Die Annahme, dass E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung helfen, wird von der aktuellen Studienlage nicht bestätigt.
In einem Positionspapier (5) fordert die DGP deshalb, dass E-Zigaretten genau wie Tabakprodukte als gesundheitsgefährdende Suchtmittel zu behandeln sind. Ihr Verkauf und ihre Vermarktung sollten denselben gesetzlichen Regularien unterliegen wie Tabakprodukte. Doch Deutschland hängt in Sachen Tabakkontrolle hinterher, wie DGP-Experte Jany betont. Seit den Schockbildern auf Zigarettenpackungen hat die Bundesregierung keine Maßnahmen mehr eingeleitet, um auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Tabak hinzuweisen. Das geplante Werbeverbot für Tabakwaren wurde in letzter Minute aus dem Koalitionsvertrag gestrichen.
(1) M. Morgenstern, A. Nies, M. Goecke, R. Hanenwinkel. E-Zigaretten und Einstieg in den Konsum konventioneller Zigaretten – Eine Kohortenstudie bei Jugendlichen der Klasse 10. Dt. Ärzteblatt
(2) Soneji S, Barrington-Trimis JL, Wills TA, et al. Association between initial use of e-cigarettes and subsequent cigarette smoking among adolescents and young adults: a systematic review and meta-analysis. JAMA Pediatr 2017; 171: 788–797
(3) McConnell R, Barrington-Trimis JL, Wang K et al. Electronic-cigarette „Use and Respiratory Symptoms in Adolescents”. Am J Respir Crit Care Med 2017; 195: 1043–1049
(4) Hyun-Wook et al., E-cigarette smoke damages DNA and reduces repair activity in mouse lung, heart, and bladder as well as in human lung and bladder cells, PNAS 2018
(5) D. Nowak et. al „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) zur elektronischen Zigarette (E-Zigarette)“. Pneumologie 2015; 69: 131–134
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)