Projektförderung
Die Ausschreibung im Bereich „Projektförderung“ ist bewusst themenoffen. Sie soll Arbeitsgruppen in Deutschland unterstützen, für Mukoviszidose relevante Fragestellungen zu bearbeiten und Vorarbeiten durchzuführen, die als Vorbereitung auf andere nationale und internationale Ausschreibungen notwendig sind. Antragsberechtigt sind Forscher und Kliniker aus Arbeitsgruppen, die in Deutschland ansässig sind. Pro Forschungsvorhaben können die Antragsteller maximal 200.000 Euro beantragen.
Alle Anträge werden in einem zweistufigen Evaluierungsverfahren begutachtet, das rund ein Jahr in Anspruch nimmt. Anhand des eingereichten Kurzantrags entscheidet der Vorstand der Forschungsgemeinschaft Mukoviszidose (FGM) im Mukoviszidose e.V., ob der Antragsteller aufgefordert wird, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Diesen evaluieren anschließend externe Gutachter. „Wir finanzieren unsere Forschungsförderung mit Spendengeldern, da ist eine intensive Begutachtung der Projektanträge notwendig“, erläutert Schlangen. Antragsteller haben außerdem die Möglichkeit, die Förderung eines Kleinprojekts (bis maximal 20.000 Euro) zu beantragen. Hier ist das Antragsverfahren einstufig und eine Entscheidung wird in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten getroffen.
Nachwuchsförderung
Darüber hinaus finanziert der Mukoviszidose e.V. Personalmittel für junge und engagierte Forscher während ihrer Qualifikationsphase. Für das Modul „Nachwuchsförderung“ können sich Ärzte mit abgeschlossener Promotion, die sich in der Facharztausbildung befinden und sich gleichzeitig wissenschaftlich weiterqualifizieren wollen (z. B. Habilitation) sowie naturwissenschaftliche Doktoranden oder Post-Docs bewerben. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro.
Informationen zur Antragstellung (inkl. Formulare) gibt es auf der Internetseite des Mukoviszidose e.V.: