Rauchfrei: Beste Vorbeugung gegen Lungenerkrankungen

Im vergangenen Jahr wurde bei mehr als 55.000 Menschen in Deutschland erstmalig ein Lungentumor diagnostiziert. Lungenkrebs ist damit die zweithäufigste Krebserkrankung bei Männern und die dritthäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Schätzungen zufolge sind weitere 13 Prozent der erwachsenen Bevölkerung im Alter von über 40 Jahren von der schweren Lungenerkrankung COPD betroffen. Aktuell raucht immer noch etwa jeder dritte Erwachsene: 31,2 Prozent der Männer und 26,1 Prozent der Frauen.Viele wollen allerdings lieber heute als morgen mit dem Rauchen aufhören. Dieser Wunsch spiegelt sich in der Nachfrage nach den qualitätsgesicherten Angeboten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Unterstützung beim Rauchstopp wider. Sie ist in den Jahren 2016 und 2017 deutlich gestiegen: Mehr als 20.000 Aufhörwillige nutzten bislang das Online-Ausstiegsprogramm auf www.rauchfrei-info.de. Die kostenfreie Telefonberatung der BZgA unter der Rufnummer 0800 8313131 wurde monatlich im Durchschnitt 5.000-mal angewählt.

Angebote der BZgA zum Thema Rauchstopp
• Telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung unter der Rufnummer
0800/8 31 31 31 (kostenfreie Servicenummer)
• Online-Ausstiegsprogramm mit bewährten Informationen, Tipps und täglicher E-Mail unter www.rauchfrei-info.de
• Gruppenkurs „Rauchfrei Programm“: Informationen zum Kursangebot, zu Anbietern vor Ort und den Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es unter www.rauchfrei-programm.de
• Informationsbroschüren „Ja, ich werde rauchfrei“ oder „Rauchfrei in der Schwangerschaft“
• START-Paket zum Nichtrauchen mit Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, einem „Kalender für die ersten 100 Tage“, einem Stressball und anderen hilfreichen Materialien

Alle Materialien können kostenlos unter hier bestellt werden:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de
Oder auf folgender Homepage downgeloadet werden:
www.bzga.de/infomaterialien/foerderung-des-nichtrauchens/erwachsene

Quelle: BZgA

5. Oktober 2017