Stellungnahme der opseo Gruppe zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Stellungnahme der opseo Gruppe zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Opseo Gruppe begrüßt jede Gesetzesinitiative, welche die Versorgungssicherheit und Qualität der Patienten verbessert und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärkt.
Wir unterstützen die Bestrebungen, Qualitätsstandards zu definieren und diese deutschlandweit einheitlich zu kontrollieren. Dies dient zweifelsohne der Verbesserung der Versorgungsqualität. Als deutschlandweiter Anbieter von außerklinischer Intensivpflege können wir bestätigen, dass es bedingt durch den absoluten Personalmangel immer schwieriger wird, Patienten in ihrem häuslichen Umfeld zu versorgen. Bereits heute können wir vielen Betroffenen nach ihrem Krankenhausaufenthalt keine direkte Überleitung in das gewohnte Umfeld ermöglichen, so dass wir in vielen Regionen Wohngemeinschaften und stationäre Einrichtungen auf höchstem pflegerischen Niveau als Versorgungsmöglichkeit anbieten. Daraus leiten wir jedoch nicht ab, dass eine Umkehr des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, die bessere Versorgungsmöglichkeit darstellt. Mit großer Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Wahlfreiheit der Betroffenen per se limitiert werden soll. Dies lehnen wir kategorisch ab. Auch in Zukunft müssen Menschen und nicht Kostenträger darüber entscheiden können, durch wen sie gepflegt werden und in welchem Umfeld sie versorgt werden möchten. Eine Stärkung der Patientenrechte können wir hier nicht erkennen, jedoch eine klare Bestrebung, vermeintlich teure, häusliche Intensivversorgungen zu erschweren, beziehungsweise diese gänzlich gesetzlich zu verhindern. Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem dürfen niemals einhergehen mit einer Einschränkung der Grundrechte.
Mit Unverständnis stellen wir fest, dass die Grundlage des Referentenentwurfes darüber hinaus auf einer Fehlinterpretation beruht. In dem Entwurf wird auf ein Positionspapier der Fachgesellschaft DIGAB e.V. verwiesen, aus dem hervorgehen soll, dass ein Großteil der tracheotomierten und /oder langzeitbeatmeten Patienten vermeintlich gar nicht tracheotomiert sein müssten. In dem besagten Positionspapier wird darauf verwiesen, dass 60-70% der Patienten, die eine Akutklinik verlassen, in einem spezialisierten Weaningzentrum noch weanbar wären und somit erst gar nicht in den Bereich der außerklinischen Intensivpflege übergeleitet werden müssten. Die Daten des WeanNet liegen uns nicht vor und können von uns daher nicht beurteilt werden. Sollten diese Daten wissenschaftlich evaluiert sein, empfehlen wir den Ausbau von Weaningzentren können aber auch hieraus keine Legitimation zur Einschränkung der Grundrechte ableiten.
Dresden, 20.08.2019
Ansprechpartner für weitere Auskünfte:
Michael Malig, opseo
Mobil: +49 151 64707367
e-mail: michael.malig@opseo-intensivpflege.de
20. August 2019