Stellungnahme der DIGAB e.V. zum Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die außerklinische Intensivversorgung

Stellungnahme der DIGAB e.V. zum Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die außerklinische Intensivversorgung


Satzungsgemäß unterstützt und fördert die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V. die Versorgung und die Versorgungsstrukturen von außerklinisch beatmeten und intensivversorgten Menschen und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit. Sie nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) des Bundesministeriums vom 16.04.2026 Stellung, da dieser bei der Umsetzung in der jetzigen Form zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit, Lebensqualität und Teilhabe der von ihr vertretenen Menschen führen wird.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine strikte Begrenzung der Ausgabenentwicklung dauerhaft zu stabilisieren. Dieses Ziel mag finanzpolitisch nachvollziehbar erscheinen, aber die Folgen für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung sind gravierend. Es drohen erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Personalbindung und Angebotsstabilität in der Langzeitversorgung und der Teilhabe schwerstkranker und sehr vulnerabler Menschen.

Besonders problematisch ist, dass laut Gesetzentwurf die Preis- und Vergütungssteigerungen aller Leistungserbringer künftig grundsätzlich an die Grundlohnrate gekoppelt werden soll. Dies wird ausdrücklich auch auf „Unternehmen der medizinischen Behandlungspflege“ sowie auf Hersteller von Hilfsmitteln bezogen. Zugleich soll die bisherige vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate nicht fortgeführt werden. Damit wird der ökonomische Druck in einem Bereich weiter verstärkt, der personalintensiv und fachkraftabhängig ist und schon jetzt unter erheblichem Fachkräftemangel leidet.

Die außerklinische Intensivversorgung ist kein standardisierter Massenleistungsbereich, sondern ein hochkomplexes, individuell ausgerichtetes Versorgungsmodell. Sie lebt von Beziehungsstabilität, strukturierter Qualifikation und fachlicher Expertise, multiprofessioneller Koordination, dem korrekten Einsatz assistiver und lebenserhaltender Technologien und einer hohen Reaktionsfähigkeit im Alltag. Menschen mit Beatmung, Trachealkanüle oder anderen lebensbedrohlichen Symptomkomplexen benötigen daher eine sehr leistungsfähige und gleichzeitig verlässliche Struktur. Die gesetzlich forcierte Deckelung der Vergütungsentwicklung hat zur Folge, dass notwendigen Kostensteigerungen im Personalbereich nicht mehr refinanziert werden können.

Gerade in der außerklinischen Intensivversorgung ist diese Entwicklung gefährlich. Wenn steigende Tariflöhne, Fachkräfteengpässe, Qualifizierungsanforderungen, Ausfallkompensation und regionale Besonderheiten nicht mehr ausreichend abgebildet werden, geraten Leistungserbringer unter massiven wirtschaftlichen Druck. Dies wird zu erschwerter Personalgewinnung, zu einer Reduktion von Versorgungsangeboten, zu Rückzügen aus bestimmten Regionen und letztlich zu einer Destabilisierung bereits bestehender Patientenversorgungen führen. Die DIGAB warnt ausdrücklich davor, wirtschaftliche Steuerungsinstrumente in einem Versorgungsbereich einzusetzen, in dem Instabilität lebensbedrohliche Folgen für Betroffene haben kann.

Hinzu kommt eine direkte Mehrbelastung der betroffenen Versicherten. Der Gesetzentwurf sieht in § 61 SGB V n. F. vor, dass bei außerklinischer Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI sowie in Wohneinheiten nach § 132l Abs. 5 Nr. 1 eine Zuzahlung von 15 Euro je Kalendertag erhoben wird. Für außerklinische Intensivpflege an den in § 37c Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Orten soll zudem eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung gelten. Darüber hinaus sollen die Zuzahlungsbeträge künftig dynamisch entsprechend der Grundlohnrate angepasst werden. Dies führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung in ohnehin hochverdichteten Lebenssituationen und einer Verschiebung der Kosten für die Eigenanteile in die Sozialleistungen.

Aus Sicht der DIGAB ist dies sozial- und gesundheitspolitisch äußerst problematisch. Menschen in der außerklinischen Intensivversorgung befinden sich in einer dauerhaften Abhängigkeit von komplexen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen und einer lebensbedrohlichen Situation.

Dass der Gesetzentwurf offen ausweist, dass ein relevanter Teil der Entlastung über Zuzahlungen und Belastungen der Patientinnen erzielt werden soll, macht die politische Stoßrichtung deutlich. Für 2027 werden 3,8 Milliarden Euro, für 2030 rund 4,4 Milliarden Euro als Beitrag der Patientinnen veranschlagt.

Auch mittelbar erhöht der Gesetzentwurf den Druck auf die außerklinische Intensivversorgung. Im Hilfsmittelbereich werden Festbeträge neu strukturiert und stärker auf wirtschaftliche Reserven sowie preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten ausgerichtet. Maßstab soll künftig unter anderem die obere Preislinie des unteren Drittels der Herstellerabgabepreise sein. Es ist zu erwarten, dass Fehlversorgungen zunehmen und die Ziele der Hilfsmittelversorgung nicht erreicht werden. Zudem ist für bestimmte vertragliche Vergütungen im Hilfsmittelbereich für ab Januar 2027 beginnende Versorgungen bis Ende 2028 eine Minderung um drei Prozent vorgesehen.

Für die außerklinische Intensivversorgung ist das kein Randthema. Sie ist in hohem Maß auf funktionierende Hilfsmittel- und Medizintechnikstrukturen angewiesen. Wenn in diesem Bereich zusätzlicher Preis- und Refinanzierungsdruck entsteht, wirkt sich das mittelbar auf Verfügbarkeit, Servicequalität, Reaktionszeiten, technische Anpassungen und Versorgungssicherheit aus. Auch wenn der Gesetzentwurf formuliert, eine „angemessene Versorgung“ solle gewährleistet bleiben, bleibt offen, wie dies unter wachsendem ökonomischem Druck praktisch sichergestellt werden soll.

Wer die nötige Bewertung über die Angemessenheit der Versorgung durchführt, bleibt völlig offen. Der Gesetzentwurf macht ferner deutlich, dass die Stabilisierung der Beitragssätze im Wesentlichen über Einsparungen bei Patient*innen und deren Angehörigen, Leistungserbringern, Herstellern und Krankenkassen erfolgen soll. Für 2027 werden in diesem Block 11,8 Milliarden Euro Entlastung angesetzt, für 2030 sogar 30,9 Milliarden Euro. Allein die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik soll 2027 Einsparungen von 4,9 Milliarden Euro und 2030 von 21 Milliarden Euro erzielen. Daraus folgt: Der ökonomische Druck auf die Versorgungsstrukturen ist kein Nebeneffekt, sondern zentrales Konstruktionsprinzip des Gesetzentwurfs.

Die DIGAB hält es für einen gesundheitspolitischen Fehler, ausgerechnet die Versorgung der
vulnerabelsten Gruppen diesem Konsolidierungsdruck zu unterwerfen. Die außerklinische
Intensivversorgung sichert Leben, Stabilität, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe. Sie
ermöglicht Menschen mit schwersten Behinderungen ein Leben außerhalb des Krankenhauses und
schützt zugleich stationäre Strukturen vor Fehlbelegungen und garantiert örtlich letzlich die
Funktionsfähigkeit der Intensiv- und Notfallversorgung in Deutschland.

Die DIGAB fordert daher:

  1. Keine pauschale Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensivversorgung

    Die außerklinische Intensivversorgung (AKI) muss als personalintensiver, hochspezialisierter und sicherheitskritischer Versorgungsbereich von starren Begrenzungen auf die Grundlohnrate ausgenommen werden. Tarifentwicklungen und tatsächliche Kostensteigerungen müssen weiterhin sachgerecht refinanzierbar bleiben.
  2. Keine zusätzlichen Zuzahlungen für Menschen in der außerklinischen Intensivversorgung

    Medizinisch notwendige Intensivversorgung darf nicht durch neue oder dynamisierte Eigenbeteiligungen weiter belastet werden. Für diesen Personenkreis braucht es Schutz und Unterstützung statt zusätzlicher finanzieller Hürden.
  3. Versorgungssicherheit vor reiner Kostendämpfung

    Im Hilfsmittel- und Medizintechnikbereich müssen Qualität, Verfügbarkeit, Anpassungsfähigkeit und Service verbindlich Vorrang vor einseitiger Preisorientierung haben. Berücksichtigung der besonderen Struktur der AKI im Gesetzgebungsverfahren Die außerklinische Intensivversorgung darf nicht als gewöhnlicher Ausgabenposten behandelt werden. Sie ist ein sensibler Teil der Daseinsvorsorge für Menschen mit komplexem medizinischem Unterstützungsbedarf.
  4. Dialog mit Fachgesellschaften und Betroffenenvertretungen

    Vor einer gesetzlichen Umsetzung sind die praktischen Folgen gemeinsam mit Fachgesellschaften, Leistungserbringern, Betroffenen und Angehörigen systematisch zu prüfen.
  5. Wissenschaftliche Einordnung

    Für Versicherte lebensentscheidende gesetzliche Änderungen sollten unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen, und die Auswirkungen der Änderungen auf Lebensqualität, Teilhabe und Patientensicherheit sowie auf die Angehörigen wissenschaftlich evaluiert werden.

Schlussbemerkung

Die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung und Intensivversorgung steht für eine qualitativ hochwertige, interdisziplinäre und menschenzentrierte außerklinische Intensivversorgung. Sie steht damit für Selbstbestimmung, Teilhabe und Versorgungssicherheit.

Der vorliegende Gesetzentwurf droht diese Ziele zu unterlaufen, weil er die ökonomische Stabilisierung der GKV in Teilen zulasten eines hochvulnerablen Versorgungsbereichs organisiert. Eine nachhaltige Reform darf nicht dort sparen, wo Menschen auf verlässliche, sehr komplexe und lebensnotwendige Versorgung angewiesen sind. Die DIGAB appelliert daher nachdrücklich an die politisch Verantwortlichen, die vorgesehenen Regelungen für die außerklinische Intensivversorgung grundlegend zu überarbeiten.

Dr. med. Martin Groß (Präsident)
Laura Mench (Präsidentin elect)
Kay Wilke-Schultz (Schatzmeister)
Christoph Jaschke (Past Präsident)
Johannes Koch (Vertreter der Menschen mit außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung)

Quelle Text und Abbildung: Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V

29. April 2026