Stellungnahme der DIGAB e. V. zum Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden für das Arbeitstreffen „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ am 25.3.2026

Stellungnahme der DIGAB e. V. zum Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden für das Arbeitstreffen „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ am 25.3.2026


Satzungsgemäß unterstützt und fördert die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V. die Versorgung und die Versorgungsstrukturen von außerklinisch beatmeten und intensivversorgten Menschen und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit. Die im Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vertretenen Positionen beeinträchtigen die Rechte, Teilhabe und Lebensqualität von außerklinisch beatmeten und intensivversorgten Menschen.

Die Analyse des Paritätischen Gesamtverbands
Am 16. April 2026 veröffentlichte Der Paritätische Gesamtverband eine Analyse des aktuellen Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden für das Arbeitstreffen „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ am 25.3.2026. Die Stellungnahme war mit “Drohender Kahlschlag im Sozialen” betitelt. Laut Paritätischem Gesamtverband finde unter dem harmlosen Titel „Effizienter Ressourceneinsatz” ein „Angriff auf Errungenschaften, für die Betroffene, Verbände und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben”, statt. Eine Abwägung, „was die vorgeschlagenen Einschnitte für die betroffenen Menschen bedeuten” und „ob die Einsparung den Schaden rechtfertigt”, würden vollständig fehlen, und die Umsetzung sei rechtlich problematisch. Grundsätzlich sollten „teure individuelle Hilfen (…) durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden, egal ob diese Angebote überhaupt existieren oder den Bedarf decken können.” In Tabelle 2 der sehr lesenswerten Veröffentlichung wird die Bedeutung der Inhalte des Arbeitspapiers sehr detailliert aufgearbeitet. Dies betrifft viele Bereiche, von denen einige im Folgenden exemplarisch in Bezug auf ihre Bedeutung für Menschen mit außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung diskutiert werden.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Die durch die Streichung von §112 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Eingliederungshilfe) wird Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen die bedarfsgerechte Unterstützung in Kindergarten, Schule und Erwachsenenbildung entzogen. Folgekosten werden nicht berücksichtigt. Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung dürfen in Bezug auf Bildung nicht benachteiligt werden. Sie benötigen aufgrund der aufwändigen Versorgung mit Fokus auf lebenserhaltende Körperfunktionen besonders viel Unterstützung, haben allerdings auch häufig eine hohe Motivationslage, sind daher erfolgreich in Schule und Studium und können hochqualifizierte Tätigkeiten auf den ersten Arbeitsmarkt ausüben, wenn sie die benötigte Förderung und Unterstützung erhalten.

Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch- und Wahlrecht (§8 SGB VI, §104 SGB IX) wird auf „wirtschaftlich angemessene“ Angebote begrenzt, sodass die Grundrechte auf Teilhabe und Selbstbestimmung und das Recht, in einer eigenen Wohnung zu leben, eingeschränkt werden. Die Kürzungsvorschläge konterkarieren außerdem das Recht auf Selbstbestimmung, welches die von Deutschland 2009 ratifizierten UN Behindertenrechtskonvention garantiert. Die Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts sind ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte unantastbare Menschenwürde. Jeder Mensch, ob mit einer Behinderung lebend oder nicht, muss die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo er z. B. wohnen möchte, oder ob er sich mit Freunden treffen will.

Pooling
Die Bevorzugung des Poolings (gemeinsame Inanspruchnahme) gegenüber 1:1-Unterstützung (bei Unzumutbarkeit) und damit die Aufgabe von Individualansprüchen, verstößt gegen das in der UN Behindertenrechtskonvention verbriefte Prinzip der Personenzentrierung. Der Leistungsträger entscheidet über, nicht mit dem Menschen mit Behinderungen. Pooling von Assistenzpersonal schränkt die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderung massiv ein. Es ist auch aufgrund der besonders schweren Beeinträchtigung und hohen medizinischen und technischen Herausforderungen bei Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung weder machbar noch sicher.

Hilfsmittel
Eine weitere Einschränkung bei der Hilfsmittelversorgung (Positivliste, Finanzierungsobergrenze) führt dazu, dass Teilhabe nur für finanzstarke Menschen möglich wird. Insbesondere Hilfsmittel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft geraten hier in den Blick. Bei Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung ist der Hilfsmittelbedarf beispielsweise aufgrund schwergradiger Lähmungen besonders hoch. Gerade bei Ihnen besteht also die Gefahr, dass sie in der Ausübung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe beeinträchtigt werden, da sie sich die Kürzungen entstehenden hohen Zuzahlungen zu speziellen Hilfsmitteln, die die Teilhabe verbessern, Finanziell nicht leisten können.

Absenkung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen
Die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sollen abgesenkt werden, und zusätzlich sollen Fahrtkosten gedeckelt und Eigenanteile festgelegt werden. Menschen mit Behinderung, also auch Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung würden hierdurch einerseits vom Arbeiten faktisch abgehalten, da Arbeiten dann gar nicht mehr wirtschaftlich wäre. Entsprechend fehlen Ihre Leistung und ihre Sozialabgabe der Gesellschaft. Zudem führt dies zu höheren Ausgaben im Rahmen der Grundsicherungsleistungen. Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung können sehr leistungsfähige Arbeitskräfte sein – wie jeder andere auch. Wir sollten alles daransetzen, dass möglichst viele von ihnen auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.

Einstellung von Fahrtdiensten
Fahrtdiensten zugunsten der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sollen eingestellt werden. Die Ansprüche an die Barrierefreiheit sind bei Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung außerordentlich hoch. Spezialrollstühle können sehr schwer und ausladend sein. Beatmungsgeräte, Hustenhilfen, Absauggeräte, Notfallausstattung, Kommunikationshilfsmittel und anderes können erforderlich sein. Die Rollstuhlsteuerung über Sondersteuerungen ist aufgrund der hohen Sensitivität fehleranfällig. Bei unsachgemäßer zum Beispiel durch Fremde, die einfach nur helfen wollen, kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen. Die geforderte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) ist aber nicht nur durch die erforderlichen umfangreichen körperlichen Anstrengungen eine Herausforderung für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung, die ist auch mit Gesundheitsgefährdungen verbunden. So besteht für Menschen mit Beatmung oder Tracheotomie das Risiko, im öffentlichen Nahverkehr transportbedingte Zwischenfälle zu erleiden.

Geld darf nie über dem Menschen und seiner Würde stehen
Zusammenfassend entsteht der Eindruck, dass das Arbeitspapier die vulnerable Personengruppe von Menschen mit Behinderung, zu denen auch Menschen mit außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung als verhältnismäßig einfache Zielgruppe für Kürzungen identifiziert hat. Kürzungen sollten jedoch nicht an den vulnerablen Personengruppen vorgenommen werden, die durch ihre Erkrankungen ohnehin schon schwer beeinträchtigt sind. Die Spezifika der Gruppe der Menschen mit Bedarf an außerklinischer Beatmung oder Intensivversorgung müssen berücksichtigt werden. Die DIGAB verfügt über langjährige Expertise im Bereich der außerklinischen Beatmung und Intensivversorgung und steht zum Austausch über die in dieser Stellungnahme genannten Themen zur Verfügung.

29. April 2026

Dr. med. Martin Groß (Präsident)
Laura Mench (Präsidentin elect)
Kay Wilke-Schultz (Schatzmeister)
Christoph Jaschke (Past Präsident)
Johannes Koch (Vertreter der Menschen mit außerklinischer Beatmung und Intensivversorgung)

Literatur
Der Paritätische Gesamtverband (2026) Drohender Kahlschlag im Sozialen.
paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf
(Letzter Zugriff am 20.04.2026)

Quelle Text und Abbildung: Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V.

2. Mai 2026