CORONA-Risikogruppe: Schwerkranke und chronisch kranke Kinder und Jugendliche von der Politik vergessen!

CORONA-Risikogruppe: Schwerkranke und chronisch kranke Kinder und Jugendliche von der Politik vergessen!

Stellungnahme des Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. BHK

BHK-Vorstand Markus Zobel: Wir brauchen sofort unbürokratische Regelungen für die außerklinische Versorgung der CORONA-Risikogruppe der schwerstkranken und chronisch kranken Kinder und eine gesicherte Weiterfinanzierung.

Aufgrund der CORONA-Pandemie sind alle Akteure in der Pflege in höchsten Maßen gefordert, um die pflegerische Versorgung bundesweit sicher zu stellen. Ziel ist es, das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten und vor allem die Risikogruppen zu schützen. Eine dieser Risikogruppen sind die schwerstkranken und chronisch kranken Kinder und Jugendlichen, die bereits einen intensiv-medizinischen Versorgungsbedarf haben.
Der BHK hält es für dringend geboten, die aktuellen gesetzlichen und leistungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen und dort wo es angezeigt ist, bestehende Regelungen zeitweise auszusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Bundesverband fordert eine klare Aussage, dass neben den bisher getroffenen Maßnahmen für die Pflege, unverzüglich und uneingeschränkt Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung für die Weiterfinanzierung der Personalkosten ambulanter Kinderkrankenpflegedienste zur Verfügung gestellt werden.
Krankenkassen sind zu verpflichten, die Vergütung an die Träger ambulanter Kinderkrankenpflegedienste auch dann auszuzahlen, wenn die vereinbarte Leistungserbringung aufgrund der Corona-Krise temporär nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann. Nur so lassen sich ambulante Teamstrukturen und Betreuungskapazitäten in der Kinderkrankenpflege aufrecht erhalten und der Zusammenbruch der außerklinischen Versorgungsstrukturen abmildern.

Derzeit sagen vermehrt besorgte Familien langfristig geplante Versorgungseinsätze von Pflegefachkräften kurzfristig und vorübergehend aufgrund der fehlenden notwendigen Schutzausrüstung, insbesondere dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mund-Nasen-Schutz, aber auch fehlenden Schutzkitteln, Einmalhandschuhen sowie Desinfektionsmitteln ab. Daneben werden langfristig geplante Einsätze abgesagt, weil Eltern aufgrund von Besorgnis versuchen, die medizinisch-pflegerische Versorgung ihrer Kinder „aus dem Homeoffice“ heraus vorübergehend selbst sicherzustellen. Hinzu kommt, dass seit der bundesweiten Schließung von Kindergärten und Schulen auch die Begleitung der schwer kranken Kinder durch Pflegefachkräfte während der Kindergarten- und Schulzeit entfällt. An der Peripherie fehlt es nach wie vor an ausreichender Basis-Schutzausrüstung sowie an der geeigneten Schutzausrüstung für die Versorgung von infizierten intensivpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen (Kopfbedeckung, Schutzkittel, Schutzbrille, Einweghandschuhe, FFP2- bzw. FFP3-Masken). Hier ist immer noch nichts angekommen!

Die Pflegefachkräfte setzen bei ungenügenden Schutzmaßnahmen sowohl die versorgten Kinder als auch sich selbst einem enormen Infektionsrisiko aus. Im schlimmsten Fall können die schwer kranken Kinder nicht mehr zu Hause versorgt werden und müssen an die ohnehin schon an ihre Grenzen kommenden Krankenhäuser verwiesen werden.

Der BHK fordert, dass auch Kinderkrankenpflegedienste in die zentralen Bedarfslisten an Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln der Krankenhäuser aufgenommen werden, die das Bundesgesundheitsministerium koordiniert, damit die Versorgung weiterhin ambulant gesichert werden kann. Er fordert weiterhin eine klare Aussage dazu, dass die Träger ambulanter Kinderkrankenpflegedienste im Bedarfsfall ihr hochqualifiziertes Pflegefachpersonal unbürokratisch trägerübergreifend an andere Einrichtungen im Gesundheitswesen insbesondere Krankenhäuser temporär überlassen können. Jede Pflegefachkraft wird benötigt.

Die Versorgung der kranken Menschen muss gegenüber den formalen Anforderungen vorgehen. Es muss klare Aussagen geben, dass den Diensten und auch den Krankenhäusern im Nachgang keine juristischen Auseinandersetzungen drohen. Wir erwarten klare und abgestimmte Regelungen für die ambulanten Kinderkrankenpflegedienste.

INFORMATIONEN/RÜCKFRAGEN:
Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.
Geschäftsführerin Corinne Ruser
Hospitalstraße 12
01097 Dresden
Tel: 0351/ 65289235
Fax: 0351/ 65289236
Mail: info@bhkev.de
Web: www.bhkev.de

Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. ist die Organisation der Einrichtungen und Dienste der ambulanten sowie außerklinischen teilstationären und stationären Kinderkrankenpflege sowie der sonstigen Einrichtungen und Dienste, die Kinder und Jugendliche mit chronischen, schwer- und schwersten Erkrankungen und Behinderungen ambulant und/oder außerklinisch teilstationär und/oder stationär versorgen und betreuen. Er ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Der BHK setzt sich für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugsperson ein.

Quelle: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.

24. März 2020